BaföG

BAföG steht für Bundes­ausbildungs­förderungs­gesetz. In finanziellen Notsituationen wenden sich die meisten Schüler, Auszubildende oder Studenten an BAföG. Leider hat nicht jeder auch einen Anspruch auf BAföG Gelder. Hier kommt es unter anderem auf eure finanzielle Situation und die eurer Eltern an.

Voraussetzungen für den Anspruch auf BAföG?

Zunächst müsst ihr über die deutsche Staatsangehörigkeit verfügen. In Ausnahmefällen haben auch ausländische Anwärter, wie Flüchtlinge oder Asylberechtigte einen Anspruch auf BAföG. Dies gilt auch für Ausländer, wenn ein Elternteil oder der Ehemann deutsch ist. Außerdem muss bei den BAföG Beziehenden davon ausgegangen werden können, dass sie den jeweiligen Bildungsabschluss auch erreichen. Zu Beginn der Ausbildung oder des Studiums darf man nicht älter als 30 Jahre alt sein, ansonsten erhält man keine finanzielle Förderung durch BAföG. Hier gibt es jedoch auch Ausnahmen:

  • wenn sich der BAföG Anwärter bereits auf dem zweiten Bildungsweg befindet
  • wenn man eine Hochschule aufgrund von beruflicher Qualifikation besucht, also über keine Hochschulzugangsberechtigung verfügt
  • wenn Personen aus persönlichen oder familiären Gründen die Ausbildung oder das Studiums nicht vor dem 30. Lebensjahr beginnen konnten

Weitere Bedingungen und spezielle Infos findet ihr auf der Internetseite von BAföG.

Das BAföG Amt

Die BAföG Ämter sind in der Regel bei den Studentenwerken anzutreffen. Diese sind auf Länderebenen organisiert. Das bedeutet, dass es in einem Bundesland kein bestimmtes BAföG Amt gibt, sondern eine Hochschule einem bestimmten BAföG Amt zugeordnet ist. Eine Liste der BAföG Ämter gibt es hier.

Weitere hilfreiche Links

Um euch speziell über die eigene Situation zu informieren, könnt ihr folgende Seiten besuchen: