Studiengebühren der einzelnen Bundesländer

Hier eine aktualisierte Übersicht der Bundesländer im Hinblick auf Studiengebühren:

  • Baden-Württemberg Allgemeine Studiengebühren: keine
  • Bayern Allgemeine Studiengebühren: keine, jedoch Studienbeiträge an den Hochschulen (Höhe variiert je nach Hochschule)
  • Berlin Allgemeine Studiengebühren: keine
  • Brandenburg Allgemeine Studiengebühren: keine
  • Bremen Allgemeine Studiengebühren: keine
  • Hamburg Allgemeine Studiengebühren: keine
  • Hessen Allgemeine Studiengebühren: keine
  • Mecklenburg-Vorpommern Allgemeine Studiengebühren: keine
  • Niedersachsen Allgemeine Studiengebühren: keine, jedoch Studienbeiträge an einigen Hochschulen
  • Nordrhein-Westfalen Allgemeine Studiengebühren: keine
  • Rheinland-Pfalz Allgemeine Studiengebühren: keine
  • Saarland Allgemeine Studiengebühren: keine
  • Sachsen Allgemeine Studiengebühren: keine, jedoch Studienbeiträge an einigen Hochschulen
  • Sachsen-Anhalt Allgemeine Studiengebühren: keine
  • Schleswig-Holstein Allgemeine Studiengebühren: keine
  • Thüringen Allgemeine Studiengebühren: keine

Bitte beachtet, dass sich die Regelungen zu Studiengebühren jederzeit ändern können. Es ist ratsam, sich direkt bei den Hochschulen und den zuständigen Behörden über aktuelle Gebührenbestimmungen zu informieren.

Berlin hat seit 2019 ein Gesetz verabschiedet, das besagt, dass sowohl für deutsche als auch für internationale Studierende keine allgemeinen Studiengebühren erhoben werden dürfen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass einzelne Hochschulen semesterweise Verwaltungs- oder Semesterbeiträge erheben, die zur Deckung von Verwaltungskosten und zur Finanzierung von zusätzlichen Leistungen verwendet werden. Diese Beiträge variieren je nach Hochschule und Studiengang. Es ist wichtig, dass Studierende sich bei der jeweiligen Hochschule über die genauen Kosten und Beiträge informieren.