Studienplatzklage

 

Die Absage einer Hochschule ruft Enttäuschung und Missmut hervor. Viele Bewerber müssen diese Prozedur das eine oder andere Mal leider durchmachen. Aber muss man das einfach so hinnehmen? Was kann man bei einer Absage des Studienplatzes tun? Die Studienplatzklage ist eine Möglichkeit dagegen vorzugehen.

Wenn ihr keinen Studienplatz erhaltet, könnt ihr damit vor Gericht gehen. In der Regel wird der Fall dann als Eilverfahren behandelt, damit ihr rechtzeitig zu Studienbeginn einen Platz bekommt – das klappt jedoch nicht immer. Eine Universität muss immer begründen, weshalb sie Bewerber ablehnt. Wenn sie über zu wenige Kapazitäten verfügt, muss dies nachgewiesen werden. Ansonsten kann doch noch ein Studienplatz ergattert werden, zum Beispiel durch das Nachrückverfahren. Wenn einige Studienanwärter wieder abspringen oder sich anders entscheiden, werden Plätze frei und es besteht die Chance als Nachrückkandidat den Studienplatz zu bekommen.

Trotz Studienplatzklage ist es nicht sicher, dass ihr auch wirklich einen Studienplatz bekommt. Dies muss einem von Anfang an klar sein. Zunächst einmal sind die Kosten zu bedenken. Für das Verfahren benötigt ihr einen Rechtsanwalt – das verursacht Kosten.

 

Empfehlenswerte Fachanwälte sind u.a.:

 

Voraussetzungen für eine Klage

Wenn ihr über hochschulSTART.de einen Studienplatz zugewiesen bekommen habt, der allerdings nicht in eurem gewünschten Ort liegt, könnt ihr kaum dagegen vorgehen. Hier würde eher ein Studienplatztausch weiterhelfen. Außerdem kann es sein, dass euch bei der Studienplatz-Bewerbung ein Fehler unterlaufen ist. Wenn nicht alles korrekt, vollständig und fristgerecht abgegeben worden ist, hat die Studienplatzklage auch keinen Sinn. In dem Fall müsst ihr es für das nächste Semester noch einmal mit einer korrekten Bewerbung versuchen. Achtet darauf, dass euch bei der Bewerbung keine Fehler unterlaufen, alles komplett ist und ihr sie pünktlich abschickt – dann kann das nicht passieren. Des Weiteren ist es nicht möglich gerichtliche Wege einzuleiten, wenn der Studienplatz von hochschulSTART.de abgelehnt wurde. Hier hat die Klage praktisch keine Erfolgschancen.

 

Die Kosten

Es kommt darauf an, wie viele Verfahrensschritte benötigt werden und wann man einen Rechtsanwalt hinzuzieht. Die Kosten können zwischen 50 Euro und weit über 1000 Euro liegen. Wichtig: Wenn man den Fall verliert, muss man natürlich auch alle Kosten selbst tragen.

 

Lohnt sich eine Klage?

Ihr solltet immer im Hinterkopf behalten, dass ihr im schlechtesten Fall alle anstehenden Kosten übernehmen müsst. Es gibt bei der Klage keine Garantie für die Zusage des Studienplatzes. Ihr solltet stattdessen vielleicht einmal hinterfragen: Muss es wirklich dieser Studiengang sein? Kommt nicht auch ein anderer Studienort in Frage? Gibt es Alternativen für euch? Egal für welchen Weg ihr euch letztlich entscheidet, wiegt die Vor – und Nachteile gut ab und entscheidet euch nicht zu voreilig. Der finanzielle Eigenschaden könnte sehr groß werden.